Unterstütz deinen Verein jetzt!

Damit er in der Corona-Krise für Dich da ist!

Achtung: Die lokalen Behörden vor Ort (Gesundheitsämter) sind befugt, unter Beachtung des „Präventions- und Eskalationskonzeptes zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen“ über die CoronavirusSchutzverordnung (CoSchuV) hinausgehende, strengere Maßnahmen anzuordnen. Dies gilt insbesondere ab einer regionalen 7-Tages-Inzidenz von mehr als 35!

„Vorsicht, Vertrauen, Verantwortung“

Hygiene-gegen-Coronaviren-Verhaltensregeln-Vorlage

Das Betreten der Vereinsräume ist bis auf Widerruf nur für Vereinsmitglieder gestattet!

Alle Personen müssen in der Zeit, in der sie sich in den Räumen des SAV aufhalten durchgehend einen aktuell gültigen Test vorweisen können, genesen oder geimpft sein. Der jeweilige Nachweis (getestet, genesen oder geimpft) ist für die jeweilige Geltungsdauer bereit zu halten!

Ohne gültigen Nachweis ist das Betreten der Vereinsräume des SAV untersagt! Covid-Verhaltensregeln hängen im Verein aus.
Nach betreten der Vereinsräume ist jeder verpflichtet, sich in die Anwesenheitsliste ein zu tragen und mit
Unterschrift die Richtigkeit seiner Angaben zu bestätigen!

Der Vorstand